Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Sat1 nun doch Drittanbietern Sendezeit anbieten und deren Formate ausstrahlen muss. Die Entscheidung der Richter ist in einem Eilverfahren entstanden und gilt vorläufig, bis es einen rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße gibt. So sind die Drittanbieter mit ihren Sendungen schon morgen wieder in Sat1 zu sehen.

Im August hatte man noch mit einem Eilantrag gegen die Zulassungsentscheidung der LMK Erfolg und nahm die Sendungen aus dem Programm. Vom OVG heißt es nun, dass man, „anders als in früheren Eilverfahren“, keine Rechtsfehler in der Ausschreibung, der Auswahl und der Vergabe der Zulassungen erkennen könne. Privatsender sind zu einer Ausstrahlung von Drittsende-Formaten verpflichtet, wenn sie alleine auf mehr als 10 Prozent Marktanteil kommen oder die Sendergruppe bei mehr als 20 Prozent Marktanteil liegt.

In Unterföhring zeigt man sich enttäuscht und überrascht über die Entscheidung des Gerichts. Man werde diese genau analysieren bevor man über die nächsten Schritte entscheide, heißt es vom Sender gegenüber dem Medienmagazin DWDL.

Quelle: Dwdl.de