Der Deutsche Ethikrat hält es für falsch, die wegen der Corona-Pandemie beschlossene staatlichen Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte früher zu beenden. Es müsse erst geklärt werden, ob die Geimpften nicht mehr ansteckend sind, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buys, bei einer Vorstellung des Gremiums am Donnerstag (04.02.) mit.

Eine vorherige individuelle Rücknahme nur für Geimpfte“ wäre daher nicht richtig. Das Befolgen von Regelungen wie das Tragen einer Maske oder Abstand halten könne man auch Geimpften weiterhin zumuten, wenn das notwendig sei.

Einen gewissen Entscheidungsspielraum bei einer Sonderbehandlung von Geimpften will der Ethikrat privaten Anbietern von Veranstaltungen einräumen. Der Rat stellte fest, dass solche Veranstalter „grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung sind, mit wem sie einen Vertrag schließen.“ Das umfasst „prinzipiell auch die Möglichkeit, nach dem Impfstatus ihrer Gegenüber zu differenzieren“ und würde bedeuten, dass Geimpfte anders behandelt werden als Nicht-Geimpfte. Aber auch dort sollen nach Vorstellung des Ethikrats Grenzen gelten: Einschränkungen der Vertragsfreiheit privater Anbieter könnten dann gerechtfertigt sein, „wenn der Zugang zu ihren Angeboten für eine prinzipiell gleichberechtige, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich ist.

In einer Empfehlung des Ethikrates heißt es, dass die Isolationsmaßnahmen in der Pflege-, Senioren-, und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Menschen mit fortschreitendem Impfprogramm allerdings „schnellstmöglich aufgehoben werden“.

Quelle: n-tv.de