Das Europaparlament hat gelockerte Regeln für den Einsatz von Gentechnik beschlossen. So sollen Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen. Aufwendige Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen dann wegfallen.

Von der Regelung sind Neue Genomische Techniken (NGT) betroffen. Es geht dabei um eine begrenzte Anzahl gentechnischer Eingriffe, wie durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Sie sollen laut Gesetz lediglich eine herkömmliche Züchtung beschleunigen. Befürworter erhoffen sich dadurch neue Sorten, die besser mit Dürren zurechtkommen und weniger Dünger benötigen. Diese Sorten sollen dem neuen Gesetz zufolge nur noch auf dem Saatgut als gentechnisch verändert werden müssen.

Die Umweltprüfungen waren zudem bisher so aufwendig und teuer, dass sich die Zulassung meist nicht lohnte. Gentechnisch veränderte Sorten mussten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform durch das Gesetz entfallen. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss.

Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden können, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.

Pflanzen mit weitreichenden gentechnischen Veränderungen unterliegen weiterhin den bisherigen, strengen Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde.

Die EU will nicht zuletzt in Zukunft Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben, anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente, Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden.

Quelle: ARD

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Waldemar
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