Die Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) verhängt eine saftige Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro an den YouTuber „Flying Uwe“, weil er in seinen Videos massiv Werbung für Produkte von seinem eigenen Unternehmen betrieben hat. Nach Angaben der Landesmedienanstalt hat Uwe Schüder, wie er bürgerlich heißt, gegen die Werbegrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen, die auch für Telemedien gelten. Nach Angaben der MA HSH hätte er seine Videos aus „Dauerwerbesendung“ kennzeichnen müssen.

Schon im November 2016 hatte die MA HSH „Flying Uwe“ aufgefordert, einige seiner Videos als Werbung kennzeichnen zu müssen. Er habe diese dann in der Videobeschreibung teilweise angepasst. Bei Verstößen gegen diese Werbe- und Sponsoring-Bestimmungen drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro.

Quelle: Dwdl.de