Die „Bild“-Zeitung muss dem TV-Moderator Jörg Kachelmann mehr als eine halbe Millionen Euro wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Aber es ist weniger als beim letzten Mal. Denn in der ersten Instanz wurde Kachelmann noch 635.000 Euro zugesprochen. Im Jahr 2011 wurde dem Wettermoderator vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Partnerin freigesprochen. Die „Bild“ hat in ihrer Berichterstattung mehrfach die Persönlichkeitsrechte von Kachelmann verletzt. Eine zielgerechte Kampagne zusammen mit anderen Medien konnten die Richter aber nicht erkennen.
Quelle: heute.de