Das Bundesverfassungsgericht hat das sogenannte BKA-Gesetz zur Terrorabwehr zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, so die Richter weiter. Das Gericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018.

Quelle: Heute.de