Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich vorläufig auf eine Reform des Urheberrechts in der Europäische Union inklusive des Leistungsschutzrechts geeignet. Das sagte der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Axel Voss (CDU).
So sollen dann bald Suchmaschinen, wie Google Presseverlagen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchmaschinen Geld bezahlen.
Die Einigung muss aber in den kommenden Wochen noch vom Parlament und von den EU-Staaten bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte diese Reform aber noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.
Außerdem müssen Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen werden, bezüglich des Urheberrechts. So sollen geschützte Werke demnach lizenziert werden, bevor diese hochgeladen werden. Plattformen könnten dadurch gezwungen werden, sogenannte „Uploadfilter“ einzuführen, warnen die Kritiker. Dabei handelt sich um eine Software, mit der Plattformen schon beim Hochladen prüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.
Gegner dieser Reform halten den Uploadfilter für fehleranfällig und befürchten, dass sie auch Inhalte filtern werden, die eigentlich legal sind, zum Beispiel Parodien oder Zitate. Unternehmen die jünger als drei Jahre alt sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro und unter fünf Millionen Nutzer im Monat haben, sollen von diesem Artikel 13 ausgeschlossen werden.