Der Bundesrat hat, trotz der Kritik an dem Gesetz, die Teillegalisierung von Cannabis zugelassen. Es gab für den Anruf beim Vermittlungsausschuss keine Mehrheit. Nur Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland stimmten dafür, das Gesetz nochmal zu Nachverhandlungen zu schicken. Die anderen Bundesländer haben dafür gestimmt. Sachsen enthielt sich. Durch den Vermittlungsausschuss hätte sich das Gesetz noch verzögert oder wäre sogar gescheitert.

So dürfen ab dem 1. April Erwachsene ab 18 Jahren künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Gebrauch bei sich haben und bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt sein. Ab Juli soll es dann sogenannte Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb von Cannabis geben. Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt sein. In Sichtweiten von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie bei Sportstätten ist es weiterhin verboten. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz eine Wende in der Drogenpolitik einleiten. Aus den Bundesländern gab es zuletzt nur zahlreiche Bedenken. Sie müssen jetzt die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und eine Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar sind.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete den Beschluss als richtungsweisende Entscheidung. Nach der Abstimmung sagte er, dass die Cannabis-Politik der vergangenen Jahre gescheitert sei. Er führte eine Verdopplung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen an, eine Verdopplung der Zahl der Drogentoten. „So konnte es nicht weitergehen. Ich war jahrelang auch gegen eine Cannabis-Legalisierung, aber die Studienlage zeigt, wir brauchen hier ein neues Angebot“, sagte er. Auf der Plattform X schrieb der Gesundheitsminister, dass der Kampf für das Gesetz sich gelohnt habe. Für den Schwarzmarkt sei das heute hoffentlich der Anfang vom Ende, so Lauterbach.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zeigte sich zufrieden. Er sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass der bisherige rein repressive Umgang mit Cannabis offensichtlich gescheitert sei. Er betonte zudem, dass die neuen Regeln Realismus und Prävention verbunden würden, „eben ohne die Risiken von Cannabis zu verharmlosen“. Er sei sich sicher, „dass die neuen Regeln auch schon bald zur Entlastung für unsere Justiz führen werden“.

Es gab vor allem Kritik aus den von der CDU/CSU geführten Ländern. So hatten Bayern und auch Sachsen ihre Probleme mit diesem Gesetz. Aber auch SPD-geführte Länder sahen das Gesetz kritisch.

Quelle: ARD