Die Gaspreisbremse soll erst ab März 2023 kommen, aber die Entlastungen sollen schon rückwirkend im gleichen Umfang für die ersten beiden Monate des neuen Jahres gelten, also für Januar und Februar. Das geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium hervor, berichtet das Nachrichtenmagazin SPIEGEL.
Wie die ARD berichtet, soll die Gaspreisbremse vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten. Im März soll sie aber auch rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Das soll auch für die Strompreisbremse gelten, so heißt es von der ARD, nach Angaben aus Regierungskreisen.
Vorher hatte die Energiebranche gezweifelt, dass die von der Bundesregierung geplante Strompreisbremse ab Januar 2023 wirklich kommen könnte. Die Hauptgeschäftsführerin des Stadtwerkeverbunds VKU, Ingbert Liebing, sagte in der „Bild“, dass die Strompreisbremse erst wohl im März starten werde. Sie sagte: „Für die Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse müssen wir massiv in komplexe IT-Abläufe eingreifen und brauchen dafür freie Kapazitäten bei spezialisierten IT-Dienstleistern.“
Quelle: ARD