Nach einem jahrelangen Streit hat der Bundestag über seine Verkleinerung gestimmt. Das umstrittene Gesetz der Schwarz-Roten Koalition bekam 362 Ja-Stimmen. Gegen die Wahlrechtsreform haben 281 Abgeordnete gestimmt.

FDP, Linke und die Grünen haben den Entwurf der Bundesregierung abgelehnt, weil sie aus ihrer Sicht komplett untauglich ist, um die angestrebte Verkleinerung des auf 709 Abgeordnete angewachsene Parlament zu erreichen. Aktuell sitzen im Bundestag 709 Abgeordnete und ist damit viel zu groß. Normalerweise sollen es nur 598 Abgeordnete sein.

Dass der Bundestag so groß geworden ist, ist durch die Überhang- und Ausgleichsmandate entstanden. Überhangmandate kommen zustande, wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Um das Zweitstimmenergebnis durch die Überhangmandate nicht zu verzerren, bekommen die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate.

Die Opposition konnte sich durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigt fühlen. Es bescheinigt das Modell der Bundesregierung eine nur geringe Wirkung. Auf das Wahlergebnis von 2017 bezogen wäre damit eine Absenkung der Sitze auf 682 möglich gewesen, heißt es darin. Die Regelung hätten also „ein Ersparnis von bis zu 27 Abgeordneten gebracht.“

Eine größere Reform, wo dann auch die Wahlkreise reduziert werden sollen, soll nach dem Willen von Union und SPD erst für die Bundestagswahl 2025 geben. Dazu soll eine Reformkommission aus Wissenschaftlern, Abgeordneten und weiteren Mitgliedern eingesetzt werden. Diese sollen dann spätestens Ende Juni 2023 ein Ergebnis vorliegen.

Quelle: Tagesschau.de