Ab Mai gibt es einige Änderungen, die wir für euch einmal hier zusammengefasst haben:

  • Abgabefrist der Steuererklärung: Die Abgabe der Steuererklärung muss am 31. Mai erfolgen. Doch weil in diesem Jahr der 31. Mai ein Feiertag ist, wird diese Frist um einen Tag verlängert, also bis zum 1. Juni. Dies passiert in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Teile von Sachsen und Thüringen. Ab dem Steuerjahr 2018 wird die Abgabefrist im gesamten Bundesgebiet am 31. Juli sein.
  • Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union: Ab dem 25. Mai dieses Jahres gelten in allen EU-Staaten ein neues Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleistet. Zugleich wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Die Betroffenen bekommen mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung.
  • Speicherung von Fluggastdaten: Das Bundeskriminalamt speichert die Daten von Passagieren von Auslandsflügen. Für fünf Jahre werden die Informationen wie Name, Sitzplatz und die Flugnummer gespeichert. Sie können dann auch an europäische Ermittlungsbehörden weitergegeben werden.
  • Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren: Schon seit Mitte April dieses Jahren können Tonübertragungen einer Gerichtsverhandlung sowie die Urteilsverkündung in einem Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das erleichtert die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender und zeitgeschichtlicher Bedeutung.
  • Neue Schutzräume für Insekten: Ebenfalls seit April dürfen Höhlen und Stollen in der Natur nicht mehr zerstört werden. Nach einer Neuregelung im Bundesnaturschutzgesetz sind diese nun „geschützte Biotope“. Die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Tieren können so erhalten werden.

Quelle: n-tv.de