Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag ins Geburtenregister gefordert. Intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihr geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, haben die Richter in Karlsruhe entschieden. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

Nun soll der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ noch etwa „inter“, „divers“ oder eine andere „positive Bezeichnung des Geschlechts“ aufgenommen wird. Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderungen seines Geschlechts auf „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann.

Quelle: heute.de