Drei Jahre legt das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann an den türkischen Präsidenten Erdogan schon zurück. Das Thema wird den Moderator und Entertainer auch weiterhin beschäftigen, denn er macht eine Drohung von September 2017 wahr. Er wird die Bundeskanzlerin verklagen.
Wie ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts gegenüber dem Tagesspiegel bestätigte, wird es am 16. April eine entsprechende Verhandlung geben, in der es um eine Unterlassungsklage Böhmermanns gegen Angela Merkel gehen werde.
Die CDU-Politikerin hatte das Gedicht wenige Tage nach der Ausstrahlung als „bewusst verletzend“ bezeichnet und viel Kritik auf sich gezogen, sowohl von Böhmermann und auch vom Koalitionspartner, der SPD. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Kanzlerin ihre Aussagen zurücknehmen muss. Schon wenige Tage nach der Aussage erklärte Merkel, sich über ihre Äußerungen geärgert zu haben. „Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler“, erklärte sie damals.
Für Wirbel sorgte im Jahr 2017 außerdem das Bekanntwerden der Tatsache, dass sich die Bundeskanzlerin im Vorfeld der Bewertung des Gedichts eben dieses nicht komplett angesehen hatte. Sie informierte sich stattdessen bei der Bild-Zeitung, wo das Gedicht nicht komplett zu sehen war.
Damals warf der Anwalt von Böhmermann vor, durch ihre Äußerungen eine „juristische Bewertung“ des Gedichts vorgenommen zu haben. Weil Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen sei, sei ihr Verhalten rechtswidrig gewesen. Sie haben den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt und sich als „höchste Vertreterin der Exekutive“ zu dieser Rechtsfrage öffentlich geäußert. Dadurch habe sie „erhebliche Folgen ausgelöst“.