Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gewinnt den Streit um die Tagesschau-App. Die BDZV hat kritisiert, dass die App von ARD Aktuell an dem Beispieltag 15. Juni 2011 zu presseähnlich gewesen sei. Die Richter am Oberlandungsgericht (OLG) Köln recht gegeben. So darf die ARD die App weiterhin anbieten, aber nicht als „Netz-Zeitung“, so die Richter. Eine Revision wird nicht zugelassen.
Quelle: Turi2.de