Die Bundesregierung plant nach Informationen der ARD eine Neuregelung im Scheidungsrecht. Es geht konkret um Änderungen bei Fällen von häuslicher Gewalt. Betroffen ist das sogenannte Trennungsjahr, das Paare vor einer Scheidung einhalten müssen. Sie wolle, dass das Jahr bei häuslicher Gewalt nicht eingehalten werden müsse, erklärte die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig.

Schon jetzt gibt es eine entsprechende Härtefallregelung, die Gerichte mit der Begründung der Unzumutbarkeit anwenden. Um hier bei Fällen von häuslicher Gewalt die Anwendung zu vereinfachen und Rechtssicherheit zu schaffen, ist wohl eine Änderung der bestehenden Rechtslage geplant.

Hubig will auch eine gesetzliche Neuregelung, wonach Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden, den Ort für ein Gerichtsverfahren frei wählen können. So solle verhindert werden, dass Opfer von ihren Ex-Partnern aufgespürt werden könnten, betonte die SPD-Politikerin.

Die Justizministerin sprach sich auch wieder für eine zentrale Änderung im Sexualstrafrecht aus. Hubig kann sich die gesetzliche Einführung der sogenannten „Ja-heißt-Ja„-Regelung vorstellen. Danach sind sexuelle Handlungen nur dann einvernehmlich und nicht strafbar, wenn alle Beteiligten zustimmen. Bisher gilt im Sexualstrafrecht die Vorgabe „Nein heißt Nein„.

Quelle: ARD

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Waldemar
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