Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die Fraktion der AfD am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht hat einen Antrag der rechtsextremen Partei im Organstreitverfahren abgelehnt, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied nun der Zweite Senat in Karlsruhe.

Die Ansicht der Fraktion, „der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, gehe fehl„, erklärte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen.

Nach der Bundestagswahl vor knapp einem Jahr hatte die AfD, die zur zweitstärksten Fraktion mit 151 Abgeordneten angewachsen ist, ihren Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den hat bisher die SPD genutzt, die bei der Bundestagswahl nur noch 120 Abgeordnete hat. Für die SPD hat der Saal eine große symbolische Bedeutung. Er wurde nach dem ehemaligen SPD-Vorsitzenden Otto Wels benannt. Er hatte nach der Machtergreifung der Nazis im Jahr 1933 für die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den berühmten Worten begründet: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.

Der Ältestenrat des Bundestags, in dem die Fraktionen entsprechend ihrer Stärke im Bundestag vertreten sind, hatte nach dem langen Streit im Mai 2025 mit Mehrheitsbeschluss gegen die AfD entschieden. Die SPD konnte den Saal behalten und die AfD wurde der frühere Sitzungssaal der FDP-Fraktion zugewiesen, der kleiner ist.

Berechtigterweise sei der Ältestenrat davon ausgegangen, dass er durch den Mehrheitsbeschluss über die Zuteilung der Säle entscheiden kann und kein Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke gilt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung des Rates verletzte die AfD auch nicht in ihrem Recht auf Gleichbehandlung. Er durfte davon ausgehen, dass der zugeteilte Saal für die Fraktionsgröße der Partei geeignet war.

Quelle: ARD