Frankreich hat gestern Abend (04.03.) einen historischen Schritt gemacht, indem es das Recht auf Abtreibung in seine Verfassung aufnahm. Bei einer Versammlung der Abgeordneten beider Parlamentskammern in Versailles stimmte eine deutliche Mehrheit für das Projekt von Präsident Emmanuel Macron.

780 Parlamentarier waren dafür, während 72 dagegen waren. Zahlreiche Rednerinnen und Redner bezeichneten das Votum als historisch. Bereits in der letzten Woche hatten sowohl die Nationalversammlung als auch der Senat in separaten Abstimmungen grünes Licht gegeben.

Präsident Macron hatte Ende Oktober versprochen, das „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung aufzunehmen. Die aktuelle Formulierung einer „garantierten Freiheit zum Abbruch“ wird von Experten als etwas dehnbarer und rechtlich etwas schwächer betrachtet. Eine Umfrage ergab, dass 86 Prozent der Franzosen eine vollständige Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen befürworten.

Allerdings gibt es auch Kritik an der Neuregelung von Abtreibungsgegnern. Der ehemalige Pariser Erzbischof, Bioethiker und Arzt Michel Aupetit äußerte auf der Plattform X Kritik und argumentierte, dass das Gesetz das Gewissen zum Töten dränge und dass das Land einen Tiefpunkt erreicht habe. Die französische Bischofskonferenz bedauerte die Entscheidung ebenfalls und betonte, dass Abtreibung ein Angriff auf das Leben sei und nicht nur aus der Perspektive der Frauenrechte betrachtet werden könne.

Auch der Vatikan äußerte Kritik und wiederholte seine Ablehnung jeglicher Form von „Recht zur Tötung eines menschlichen Lebens„.

Abtreibung ist in Frankreich unter bestimmten Bedingungen seit den 1970er Jahren legal. Mit den Gesetzen „Neuwirth“ von 1967 und „Veil“ von 1975 wurde das totale Verbot (das „Gesetz von 1920“) abgeschafft. Seit 1967 dürfen französische Frauen die Pille nehmen, und seit 1975 wurden Schwangerschaftsabbrüche bis zur 10. Woche, seit 2020 bis maximal zur 14. Woche straffrei gestellt.

Quelle: ZDF