Ab dem kommenden Montag (05.02.) wird es auf dem Amazon Streamingdienst Prime Video Werbung zwischen den Filmen und Serien geben. Dazu hatten die Kunden des Streamingdienstes die Möglichkeit zu entscheiden, Werbung zu sehen oder 2,99 Euro monatlich zusätzlich zu bezahlen, damit man keine Werbung mehr sieht. Aus Sicht des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) verstößt Amazon aber gegen ein Gesetz.

Denn Amazon hätte nach Angaben der Verbraucherschützer eine „wesentliche Vertragsänderung“ von den Kundinnen und Kunden einholen müssen. Dass man die Kunden „einfach vor vollendete Tatsachen“ stelle, hat die Chefin des VZBV, Ramona Popp, im „Handelsblatt“ nun als „Missachtung von Verbraucherrecht“ bezeichnet. Nachdem Prime Video nicht auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert hatte, bereitet man jetzt eine Klage vor, die in den nächsten Wochen eingereicht werden soll. Da es die gleiche Leistung, also das Angebot ohne Werbung, jedoch zu einem höheren Preis gibt, handle es sich um eine versteckte Preiserhöhung. Nutzerinnen und Nutzer hätten demnach aus der Sicht des VZBV weiter Anspruch auf die werbefreie Option zum bislang vereinbarten Preis, es sei denn, sie stimmen diesen Änderungen deutlich zugestimmt haben.

Sollte die Klage ein Erfolg werden, kann es passieren, dass Amazon seinen Prime-Kunden den Wert der Werbung, den das Unternehmen ja selbst bei 2,99 Euro beziffert, erstatten müsse. Es ist auch klar, dass sich die Einführung von Werbung bzw. die Preiserhöhung nicht dauerhaft auf juristischem Weg verhindern lässt. Denn Amazon kann sich die Erhöhung von den Kunden einholen oder in einem anderen Fall den Vertrag auch einfach kündigen.

Quelle: DWDL