In einem ZDF-Beitrag zum Thema AfD hat ein Abgeordneter aus Brandenburg bei einem Bürgerstammtisch irritierende Worte gesagt. Lars Hünich sagte, dass er den „Parteienstaat abschaffen“ wolle, wenn die AfD in Regierungsverantwortung kommt. Dies wurde von der ZDF-Sendung „Länderspiegel“ dokumentiert.

Erst hatte der Politiker über die angeblich „korrupten“ Parteipolitiker geschimpft. Dann hatte er diese Worte zur Abschaffung des Parteienstaats gesagt. „Wir brauchen keine Parteien, die von dem Staat bezahlt werden, den sie eigentlich kontrollieren und lenken sollen“, sagte er weiter. Die rund 40 Gäste, die bei dem AfD-Bürgerdialog dabei waren, applaudierten.

Nach der Ausstrahlung der Sendung am Wochenende gab es viel Empörung. Die brandenburgische Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) sagte: „Es gibt in Deutschland keinen ‚Parteienstaat‘, wie behauptet wird, sondern eine pluralistische Demokratie mit freien, gleichen und geheimen Wahlen. Wer einen Ein-Parteien-Staat will, der stellt das Grundgesetz infrage und gefährdet die freiheitlich-demokratische Ordnung.“ Sie kündigte ein Gespräch mit den Fraktionen an, „um diesen offenen Angriff auf den Parlamentarismus und den sozialen Frieden abzuwehren.

Auch im Innenausschuss des brandenburgischen Landtags, der in dieser Woche tagte, war die Rede des AfD-Politikers das Thema. Der Chef des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Jörg Müller, der mit dabei war, sagte, dass das Video, wo die Äußerungen getätigt wurden, mit in die Bewertung zur Einstufung der AfD einfließen werde. Bisher ist die AfD Brandenburg nur ein rechtsextremer Verdachtsfall. Das könne sich nach einer Neubewertung nun ändern.

Die AfD sieht unterdessen wieder als Opfer einer „fortgesetzten Hetzkampagne“, heißt es aus einer Stellungnahme.

Doch woher kommt der Begriff „Parteienstaat“? Dieser stammte aus der Zeit der Weimarer Republik. Er war von Anfang an diffamierend gemeint und „als politisches Schlagwort gegen die neu entstandene Parteiendemokratie gerichtet“, schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages. Heute wird die Entwicklung der Parteiendemokratie in Deutschland häufig zum „Parteienstaat“ beschrieben, heißt es weiter. Doch die beiden Worte „Parteiendemokratie“ und „Parteienstaat“ werden sehr unterschiedlich definiert und bewertet.

Manche Politiker der rechtsextremen AfD behaupten, dass politische Parteien die Macht an sich reißen würden und eine dominierende Herrschaft ausüben wollen. Doch es geht ohne Parteien nicht. Aufgaben, Rechte und Pflichten von Parteien sind in der Verfassung der Bundesrepublik verankert. Das Grundgesetz hebt sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution.

Quelle: ZDFheute