Das Kabinett hat den Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen. Damit will der Bund im vierten Jahr in Folge mehr Schulden aufnehmen als eigentlich erlaubt. Dafür muss die Schuldenbremse ausgesetzt werden. Statt 45 Milliarden Euro sollen es nun 70 Milliarden Euro Schulden sein. Dafür muss der Bundestag wieder eine außergewöhnliche Notlage festgestellt werden. Dies soll im Dezember passieren.

Als Begründung für den Schritt verweist Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in seiner Vorlage auf die Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs. Mit den höheren Schulden sind aber keine höheren Ausgaben verbunden. Es soll vielmehr um die Finanzierung der schon ausgezahlten Energiepreisbremsen gehen, um den Vorgaben des Verfassungsgerichts zu genügen. Gesichert werden auch zwei Milliarden Euro, die den Krankenhäusern für das nächste Jahr zur Bewältigung der Energiekrise zugesagt worden waren.

Zudem enthält der Nachtragshaushalt auch einige Aktualisierungen: So wird berücksichtigt, dass die Ministerien im laufenden Jahr etwas weniger ausgegeben haben als geplant. Leicht nach unten wurde auch der Posten für die Zinsen korrigiert. Vorläufig gestrichen werden die Ausgaben für die geplante Aktienrente, wofür eigentlich 10 Milliarden Euro vorgesehen waren. Die Koalition konnte sich bisher hier nicht auf eine gesetzliche Grundlage einigen.

Quelle: Tagesschau