Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Es hat auch noch am Mittwochmorgen (31.05.) Durchsuchungen in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben, teilte man mit. Es ging dabei um ein Finanzierungsnetzwerk des IS. Darüber hatten auch die „BILD“ und die „B.Z.“ berichtet.

Vier Festnahmen erfolgten in NRW, je eine weitere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und in Bremen. Den Männern und Frauen, die überwiegend eine deutsche Staatsangehörigkeit haben, wirft man Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Hintergrund dieser Razzia sind nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) Spendenansammlungen zugunsten von mutmaßlichen Anhängerinnen und Anhänger der Terrorgruppe IS. Die Kampagnen in den Sozialen Medien liefen schon seit Jahren.

Sie dienten den Zweck IS-Frauen finanziell zu unterstützen, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage des IS in Syrien leben, vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol. Es gab immer wieder Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS angeschlossen haben, gegen Zahlung von hohen Geldbeträgen aus dem Lager geschmuggelt wurden. Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt.

Der IS kontrollierte über mehrere Jahr hinweg Gebiete in Syrien, wo seit Jahren Bürgerkrieg herrscht und auch im Irak. Im Juni 2014 rief er ein sogenanntes Kalifat aus und reklamierte seinen Führungsanspruch im globalen Dschiad. Die Hochphase endete nach Angaben des Verfassungsschutzes im Jahr 2016. Mittlerweile haben die Extremisten ihr Herrschaftsgebiet wieder verloren, doch IS-Zellen sind in beiden Ländern weiterhin aktiv.

In Deutschland können seit Anfang 2014 gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden. Im Herbst 2014 lies das Bundesinnenministerium den IS in Deutschland verbieten.

Quelle: ZDFheute.de