In München wurden drei Wohnungen und ein Bankkonto eines russischen Abgeordneten und seiner Frau beschlagnahmt. Das teilte die Staatsanwaltschaft München I am Montag (20.06.) mit. Die Oberstaatsanwältin, Anne Leiding, teilte mit: „Es handelt sich nach derzeitigem Kenntnisstand bundesweit um den ersten Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen „eingefroren“, sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden.“

Obwohl es bisher keine vergleichbaren Fälle gebe und auch keine Rechtsprechung vorliege, sei die Beschlagnahme nach Auffassung der Staatsanwaltschaft möglich. Dieser Schritt ist durch ein am Montag vollzogenen Eintrag im Grundbuch wirksam geworden. Die Mieter der Wohnungen dürfen dort wohnen blieben, aber müssen ihre Miete von zusammen 3.500 Euro pro Monat an das Amtsgericht München nun bezahlen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) habe die Vorbereitung und auch die Durchsetzung der Sanktionen unterstützt, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Auslöser des Ganzen war demnach ein Schreiben des bayrischen Finanzministeriums an das bayrische Justizministerium Anfang Mai. So gab es eine Überprüfung der EU-Sanktionsliste, wo der russische Abgeordnete mit seiner Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft in München entsprechend festgestellt wurde. Das Justizministerium habe dann die Generalstaatsanwaltschaft München alarmiert, die dann die Ermittlungen aufgenommen hat. Der Mann steht seit dem 23. Februar auf der Sanktionsliste der Europäischen Union.

Quelle: zdf.de