Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht in Köln entschieden. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, teilte das Gericht am Dienstag (08.03.) mit.

Vier Klagen der AfD, beziehungsweise ihrer Jugendorganisation, hatte das Verwaltungsgericht verhandelt. Dabei ging es unter anderem um die Einstufung der kompletten Partei sowie der Jugendorganisation als Verdachtsfälle oder als gesicherte Fälle für eine extremistische Bestrebung.

Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen wie Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute.

Quelle: zdf.de