Die Deutsche Bahn will nun juristisch gegen die Streiks der GDL vorgehen. Der Konzern reichte beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Streiks ein, teilte die Bahn mit.

Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall“, sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler laut einer Mitteilung.

Auch nach den jüngsten Äußerungen der GDL gehe es „bei diesem Arbeitskampf offenkundig mehr um rechtliche und politische Themen als darum, Lösungen für gute Arbeitsbedingungen am Verhandlungstisch zu finden“, heißt es weiter.

Die Lokführergewerkschaft hatte vorher trotz eines neuen Angebots der Bahn ihren fünftägigen Streik im Personenverkehr wie geplant um 2 Uhr morgens gestartet. Dem Konzern zufolge gilt ein Ersatzfahrplan, mit dem etwa 25 Prozent der Fernzüge fahren sollen. Für den Regionalverkehr besteht demnach das Ziel, 40 Prozent des Angebots zu fahren.

Quelle: zdf.de