Der Bundestag hat das Lieferkettengesetz beschlossen. Große Unternehmen in Deutschland sollen keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung in ihren internationalen Lieferketten mehr dulden.

Am Freitag (11.06.) hatte das deutsche Parlament mit einer Mehrheit von 412 Abgeordneten für das Gesetz gestimmt. 159 Abgeordnete waren dagegen, 59 haben sich enthalten. In zweiter Lesung hatten CDU/CSU, SPD und die Grünen für das Lieferkettengesetz gestimmt. Die Linke enthielt sich, AfD und FDP stimmten dagegen.

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zeigten sich bewegt, dass das Gesetz nach langen Diskussionen nun komme. Müller sagte: „Das war vielleicht meine letzte Rede hier, aber ganz sicher das wichtigste Gesetz für mehr Gerechtigkeit zwischen Reich und Arm – wir haben noch viel zu tun.“ Müller wird nach dieser Wahlperiode aus dem Bundestag ausscheiden.

Unternehmen sollen ihrer globalen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards besser nachkommen. Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 erst einmal für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter, ab 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter. Laut einer Statistik gibt es in Deutschland rund 2.890 Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht davon betroffen.

Wer gegen dieses Gesetz verstößt droht hohe Bußgelder. Über die bestehenden Regeln hinaus sollen die Unternehmen aber nicht zivilrechtlich für Menschenrechtsverletzungen belangt werden können.

Quelle: zdf.de