Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen die Corona-Hilfsfonds der Europäischen Union abgelehnt. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das beschlossene Gesetz unterzeichnen. Das Gericht in Karlsruhe hatte einen Eilantrag des AfD-Gründers Bernd Lucke abgelehnt.

Ende März hatte der Bundestag der gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU-Länder für den Wiederaufbaufonds mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, auch der Bundesrat hat dies bestätigt. Noch am selben Tag reichte dann das Bündnis um Lucke eine Beschwerde in Karlsruhe ein. Daraufhin wurde dem Bundespräsidenten das Unterschreiben untersagt.

Doch über die eigentliche Verfassungsklage ist noch nichts entschieden. Die Richter des Zweiten Senats halten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für „offensichtlich unbegründet“, aber „bei summarischer Prüfung“ lasse sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß nicht feststellen. Wann das entschieden wird, ist nicht bekannt.

Mit den 750 Milliarden Euro-Fonds will die EU den wirtschaftlichen Aufbau nach der Corona-Pandemie fördern. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, den anderen als Darlehen. Dafür sollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen. Vor allen dagegen richtete sich die Verfassungsbeschwerde. Bundesregierung und die EU-Kommission berufen sich hier auf Artikel 122 der EU-Verträge. Nach dieser Ausnahmeregelung kann bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen einem Mitgliedstaat „unter bestimmten Bedingungen ein finanzieller Bestand der Union gewährt“ werden.

Doch die Kommission kann erst die Gelder freigeben, wenn alle 27 Mitgliedstaaten zugestimmt haben.

Quelle: Tagesschau.de