Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag ein Urteil bestätigt, mit dem einem VW-Kunden Schadenersatz zugesprochen worden war. Er muss sich aber die Nutzung des Wagens anrechnen lassen. In seinem ersten Urteil zum Abgasskandal von Volkswagen stellte der BGH in Karlsruhe fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können.

Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgericht Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchen Sharan von VW gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen von VW-Fahrzeugen wurde im Herbst 2015 öffentlich. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich dafür war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte. Gegen das Urteil aus Koblenz hatten beiden Seite Revision eingelegt.

Der Kläger hatte im Jahr 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, dass die Autos jederzeit voll nutzbar gewesen seien. Den Kunden sei damit kein Schaden entstanden. Laut BGH müssen bei der Entschädigung die gefahrenen Kilometer abgezogen werden.