Das Landgericht Duisburg will wegen der Corona-Krise, den Prozess um die Loveparade-Katastrophe im Jahr 2010, einstellen. Die Staatsanwaltschaft und auch die Angeklagten müssten einer vorzeitigen Einstellung ohne Urteilsspruch oder Freispruch zustimmen. Ob sie das machen werden, ist noch nicht klar. Bis zum 20. April sollen sie eine Stellungnahme abgeben.

Wegen des hohen Risikos der Infektion durch das Coronavirus kann das Verfahren aktuell nur eingeschränkt stattfinden. Die Hauptverhandlung musste schon unterbrochen werden. Eine weitere Anordnung von Quarantänen gegen Prozessbeteiligte sei jederzeit möglich, so das Gericht. Es sei nicht absehbar, wann man und wie man die Verhandlungen weiter fortsetzen könnte, teilte das Gericht mit. Sollte der Prozess fortgesetzt werden, wäre mit einer erheblichen Dauer des weiteren Verfahrens zu rechnen.

Fast zehn Jahre liegt die Loveparade-Katastrophe zurück. Die Vorwürfe der fahrlässigen Tötung verjähren Ende Juli. Das Gericht hält es für unwahrscheinlich, den Sachverhalt bis dahin aufzuklären. Und die mögliche Schuld der drei Angeklagten sei als gering anzusehen.