Das Bundesinnenministerium hat am Donnerstag mitgeteilt, dass die rechtsextreme Vereinigung „Combat 18“ verboten wird. Ende Juni teilte schon Innenminister Horst Seehofer mit, dass man diese und andere rechtsextremistische Gruppe verbieten wolle. Mitte September hatten dann die Innenminister von Niedersachsen, Thüringen und Hessen für ein Verbot von „Combat 18“ ausgesprochen.

Combat 18“ ist aus dem internationalen rechtsextremistischen Netzwerk „Blood and Honor“ hervorgegangen und gilt gemeinhin als bewaffneter Arm. Die 1 und die 8 in dem Namen, stehen für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet, also AH, die Initialen Adolf Hitlers. „Blood and Honor“ wurde schon im Jahr 2000 in Deutschland verboten, „Combat 18“ hingegen nicht.

Entscheidend für ein Verbotsverfahren ist nun unter anderem der Nachweis, dass es eine feste Organisationsstruktur der Gruppe gibt und das diese „aggressiv-kämpferisch“ ausgerichtet ist. Ein Verbot muss juristisch wasserdicht begründet sein, damit es einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhält, auch wenn es in den deutschen Sicherheitsbehörden kaum jemand gibt, der ernsthaft mit einer Klage rechnet.

Im Fall von „Combat 18“ war das Bundesamt für Verfassungsschutz dafür zuständig, das dafür vom Bundeskriminalamt sowie den Verfassungs- und Polizeischutzbehörden der Bundesländer, in denen es „Combat 18“-Strukturen gibt, mit Material beliefert wurde.