Im neuen Jahr gibt es viele neue Änderungen. Im Beruf, für die Zukunft oder auch fürs Geld. Wir fassen für euch die wichtigsten Änderungen zusammen, die 2020 kommen bzw. schon da sind.!

Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab heute (01.01.20) um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent gesenkt. Die Senkung des Beitrags entlastet die Arbeitnehmer sowie die Unternehmen um 0,6 Mrd. Euro jährlich. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird hingegen um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent angehoben. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitrag wirklich ausfallen wird, hängt immer von der jeweiligen Krankenkasse ab.
  • Arbeitgeber können von den Arbeitsagenturen und Jobcentern mit einem Eingliederungszuschuss in Höhe von 50 Prozent des Arbeitsentgelts gefördert werden, wenn sie Arbeitssuchende mit Vermittlungshemmnissen einstellen.  So können die Zuschüsse allgemein längstens bis zu zwölf Monate gewährt werden.

Arbeitslose, Azubis bekommen mehr – Mindestlohn steigt:

  • Es gibt für die Arbeitslosen mehr Geld ab 2020. Ab dem 1. Januar 2020 steigt das Arbeitslosengeld II für Alleinstehende und Alleinerziehende von 424 auf 432 Euro im Monat. Derr gesetzliche Mindestlohn steigt ab heute auch. Der beträgt nun 9,35 Euro pro Stunde. Dies sind 16 Cent mehr!
  • Außerdem bekommen Auszubildende einen Mindestlohn von 515 Euro im ersten Lehrjahr. Der Betrag wird auch in den nächsten Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro im Monat im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Lehrjahr gibt es mehr.

Rentner bekommen auch mehr Geld:

  • Auch die Rentner in Deutschland bekommen im neuen Jahr mehr Geld. Die rund 21 Millionen Rentner werden zum 1. Juli 2020 im Westen rund 3,15 Prozent mehr bekommen, im Osten bekommen sie 3,92 Prozent mehr. Die Angaben beruhen auf dem Entwurf für den Rentenversicherungsbericht vom November 2019. Für Betriebsrenten bis 159 Euro im Monat müssen keine Beträge mehr an die Krankenkassen bezahlt werden. Erst bei Überschreiten des Freibetrags sind in Zukunft Beiträge zu bezahlen.
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Altersgrenze steigen, und zwar um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1955 geboren wurden, erreichen im kommenden Jahr die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und neun Monaten. Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.
  • Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden in der Rentenversicherung nun so gestellt, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Sie bekommen eine sogenannte Zurechnungszeit.

Mehr Wohngeld:

  • Es wird im neuen Jahr mehr Wohngeld geben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der schon vor der Reform Wohngeld bekommen hat, steigt der Betrag von bisher 145 auf 190 Euro im Monat. Das Gesetz schreibt darüber hinaus vor, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an die steigenden Miet- und Verbraucherpreise angepasst wird.

Bahn wir günstiger und Flugzeug nicht:

  • Die Bahntickets im Fernverkehr werden günstiger, weil die Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent sinkt. So fallen die Preise um rund zehn Prozent. Die Bahn hat angekündigt, die Reduzierung eins zu eins an die Kunden weitergeben zu wollen.
  • Die Flugtickets werden aber teurer. Die Luftverkehrssteuer soll ab April deutlich steigen. Bis zu 59,43 Euro sollen je nach Distanz fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bisher. Mit dieser Neueregelung sollen nicht zuletzt auch die Dumpingpreise bei Flugtickets verhindert werden. Beide Änderungen sind auch Teile des Klimapakets der Bundesregierung.
  • Und Bundeswehrsoldaten können nun in Uniform mit allen Züge der Bahn kostenlos fahren. Und dies für dienstliche und private Fahrten. Das sieht eine Vereinbarung zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Deutschen Bahn vor. Dies gilt für den Fern-, aber auch für den Nahverkehr.