Ein EU-Gericht hat die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen zur Rückzahlung von 300.000 an das Europaparlament verurteilt. Das Gericht der Europäischen Union wies den Einspruch der 50-Jährigen gegen die Zahlungen, wie aus der Entscheidung hervorgeht.

Der Rechtspopulistin wird wegen Scheinbeschäftigung und Missbrauch öffentlicher Gelder verurteilt. Sie will nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, schrieb sie auf Twitter.

Das Europaparlament wirft der Chefin der Partei Rassemblent National (RM) vor, Mitarbeiter zwischen den Jahren 2009 und 2017 als parlamentarische Assistenten bezahlt zu haben, obwohl diese in Wirklichkeit Parteiaufgaben übernommen haben. Die Volksvertretung beziffert den Schaden auf mindestens sieben Millionen Euro.

Neben der Zahlung wurde Le Pen auch wegen der Scheinbeschäftigung ihrer ehemaligen Kabinettschefin Catherine Griset verurteilt. Sie nannte das Urteil vor der Europawahl eine politisch motivierte „Stinkbombe“, schrieb sie in einer Stellungnahme.