Am Freitagvormittag hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat einen vorläufigen Stopp der Rodung des Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND.

Der BUND hatte argumentiert, dass der Hambacher Forst mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes hat und deshalb geschützt werden muss. Das Verwaltungsgericht Köln hatte eine gleiche Klage vorher abgelehnt.

Quelle: WDR.de