Der Onlinetickethändler Eventim darf seinen Kunden das Selbstausdrucken von Konzertkarten nicht in Rechnung stellen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine pauschalte Gebühr von 2,50 Euro sei unzulässig, haben die Richter entschieden. Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Klage eingereicht.

Aus deren Sicht betrifft das Urteil auch andere Anbieter von Onlinetickets, die Geld verlangen, wenn Kunden ihre Tickets selbst ausdrucken wollen. Nach Angaben von Marktteilnehmern werden in Deutschland zehn Prozent aller Konzertkarten ausgedruckt.

Quelle: Dpa