Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärt die Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge für zulässig. Damit müssen unter anderen die Städte Düsseldorf und Stuttgart ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, so das Gericht weiter. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde abgewiesen. Außerdem sieht dieses Urteil Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor.

In der Baden-Württembergischen Landeshauptstadt sind Fahrverbote vor dem 1. September nicht möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Handwerker geben. Eine finanzielle Ausgleichspflicht gebe es nicht. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten entschieden, dass Luftreinhaltepläne verschärft werden müssen. Auch Fahrverbote sollten in Betracht gezogen werden.

Die Landesregierungen der beiden Bundesländer argumentierten dagegen, weil es eine neue bundesweite Rechtslage braucht. Diese Auffassung wiesen die Richter zurück.

Quelle: n-tv.de