Die 2,5 Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig. Das haben die Verfassungsrichter am Dienstag geurteilt. Das gelte allerdings nur für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage. Bei den Wahlen von Bezirksvertretungen und der Verbandssammlung des Regionalverbandes Ruhr stehe diese Klausel im Einklang mit der Landesverfassung.
Die Klausel wurde von der damaligen Landesregierung durch SPD und Grüne eingeführt. So sollten Parteien, die bei einer Kommunalwahl weniger als 2,5 Prozent der Wählerstimmen bekommen, keinen Sitz in den jeweiligen Kommunalverwaltungen erhalten. Mehrere Parteien hatten gegen diese Sperrklausel geklagt. Darunter die Partei, die NPD, die Linke und die Tierschutzpartei.
Quelle: WDR.de