Gestern Nacht einigten sich die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament auf eine „Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings“.

Eine Untersuchung der EU-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Geoblocking bei 63% aller (untersuchten) Webseiten eingesetzt wurde. So werden Konsumenten auf länder-spezfische Websiten (mit ggf. abweichenden Preisen) umgeleitet und der Einkauf auf der eigentlich besuchten Seite blockiert.

Die EU-Kommission nannte außerdem in ihrer Pressemeldung drei spezifische Szenarien in denen es keine „Diskriminierung“ nach dem Standort des Konsumenten geben darf.

Sie lauten wie folgt:

  1. Der Verkauf von Waren ohne physische Lieferung: Eine Frau aus Belgien kauft einen Kühlschrank in Deutschland.
  2. Verkauf von elektronisch erbrachten Dienstleistungen: Eine Frau aus Bulgarien bestellt bei einem spanischen Hoster einen Webspace, dieser darf aber aufgrund Ihres Herkunftsland keine zusätzlichen Gebühren verrechnen oder die Bestellung ablehnen. Ausgenommen davon ist zB. die VAT Regelung.(länderspezifische MWST)
  3. Der Verkauf von Dienstleistungen, die an einem bestimmten Ort erbracht werden: Eine italienische Familie darf einen Trip auf der Website eines französischen Vergnügungspark buchen, ohne auf eine italienische Version der Website umgeleitet zu werden.

Die Firmen im EU-Ausland sind übrigens nicht zur physischen Lieferung verpflichtet. So müsste die Frau aus Beispiel 1 den Kühlschrank selbst abholen oder eine Spedition beauftragen.

Die neue Regelung soll ab der zweiten Hälfte 2018 in Kraft treten.

Quelle: Pressemeldung des Europäisches Parlaments / Europäische Kommission