Die Bundesregierung hat den Bundestag zu Unrecht Auskünfte über die Deutsche Bahn und zur Finanzmarktaufsicht verweigert. Damit habe sie die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten die Grünen die 2010 von der damaligen schwarz-gelben Regierung unter anderem Auskunft zur Wirtschaftlichkeit des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ sowie zur aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken haben wollten.

Quelle: n-tv.de