Das von der Bundesregierung beschlossene Integrationsgesetz tritt ab heute in Kraft. Es beinhaltet Regelungen, mit denen die Stellung der Flüchtlinge in Deutschland verbessert werden soll, aber es gibt auch Auflagen und Sanktionen. So werden bestimmte Asylbewerber dazu verpflichtet an Integrationskurse teilzunehmen. Eine Wohnsitzauflage ermöglicht den Kommunen die Flüchtlinge an einen Wohnort vorzuschreiben. Für die Berufsausbildung wird eine Duldung erteilt, ausgenommen sind aber Straftäter und Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten.

Quelle: heute.de