Der Energieversorger EnBW ist mit einer Klage gegen das sogenannte Atom-Moratorium was nach der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 eingesetzt wurde gescheitert. Das hat heute das Landgericht Bonn entschieden. Es ging um die Stilllegung dreier AKW´s für drei Monate, so der Energieversorger. Sie haben deswegen Schadenersatz verlangt, mit dem Argument, das Atomgesetz erlaube nur eine Abschaltung bei einer akuten Gefahr. Und laut EnBW bestand sie nicht. Auch der Konzern E.ON hat Klage beim Landgericht Hannover eingereicht und darüber wird Ende April verhandelt.

Quelle: heute.de