Der Anwalt von Jan Böhmermann legt Berufung gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts eingelegt, wegen dem Urteil des Schmähgedichts. Das Gericht sagte, dass dass Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Erdogan „Schmähend und ehrverletzend“ sei. Nur noch sechs von den 24 Versen darf Böhmermann vortragen. Der Anwalt von Böhmermann, Christian Schertz sagte, dass die Entscheidung sei „offensichtlich fehlerhaft, ja absurd“. Man könne ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren, so sein Anwalt weiter. Schon vor dem Urteil haben beide Seiten bei einer Niederlage in Berufung gehen zu wollen.

Quelle: heute.de