Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht besser vor politischer Instrumentalisierung oder einer Blockade geschützt wird. Dazu wurde eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag erreicht. Der Bundesrat muss diesem noch zustimmen. Morgen (19.12.) wird die Länderkammer darüber entscheiden. Dort wird mit einer breiten Mehrheit gerechnet.
Im Bundestag haben 600 Abgeordnete dafür gestimmt, 69 waren dagegen. Die nötige Zweidrittelmehrheit von 489 Abgeordneten wurde damit deutlich erreicht. Die SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU haben gemeinsam abgestimmt und damit für die Änderung gestimmt.
Mit dieser Zweidrittelmehrheit wollen die demokratischen Parteien die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts langfristig sicherstellen. Es handelt sich dabei um eine präventive Maßnahme, die verhindern soll, dass extremistische Parteien in Zukunft nicht versuchen können, politischen Einfluss auf das höchste deutsche Gericht zu nehmen. Bisher konnte der Bundestag mit einer Mehrheit das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern. So können grundlegende Strukturen des Bundesverfassungsgerichts umgebaut oder sogar abgeschafft werden.
Mit dieser Reform wird unter anderem auch die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren festgeschrieben. Auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate wird fixiert. Damit auch die Arbeitsfähigkeit des Gerichts nicht gefährdet wird, soll im Grundgesetz künftig stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführen kann.
Quelle: SPIEGEL