Die Finanzierung der Strompreisbremse war rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In diesem Streit ging es um die Abschöpfung von Überschusserlösen, im Zuge der Strompreisbremse sind 22 betroffene Ökostromerzeuger, die geklagt hatten. Ihre Beschwerde blieb erfolglos, wie das Gericht in Karlsruhe entschieden hat.

In der Ausnahmesituation habe die Umverteilung der erzielten Überschusserlöse einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern hergestellt, urteilte das Verfassungsgericht.

Die Strompreisbremse hatte die Haushalte und Unternehmen entlastet, weil infolge des russischen Angriffskriegs der Ukraine die Strompreise in Deutschland zu explodieren drohten. Der Bund hatte Ende 2022 mit einem neuen Gesetz reagiert, das einen Teil des Stromverbrauchs zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten wurde.

Das alles wurde mitfinanziert aus den sogenannten Überschusserlösen, wie von Ökostrom-Produzenten, die von den hohen Preisen profitiert haben. Mit Zufallsgewinnen oder Überschusserlösen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen.

Nach Ansicht der klagenden Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen waren diese Abschöpfungen der Überschusserlöse verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise sei die Verantwortung des Staates und daher aus Steuermitteln zu finanzieren, bekräftigten die Anwälte der Kläger. Die Beschwerdeführer argumentierten zudem, dass die Stromkosten nicht durch die erneuerbaren Energien verursacht wurden, sondern durch die Gaskraftwerke. Und diese seien aber von der Abschöpfung ausgenommen gewesen.

Auf der Seite der Bundesregierung wurde vor Gericht betont, dass man damals mit der Strompreisbremse auf eine Ausnahmesituation reagiert hat. Durch diese Abschöpfung sollten die Betreiber ihren Beitrag zur Beruhigung am Strommarkt leisten, sagte der Ministerialdirektor des Bundeswirtschaftsministeriums, Philipp Steinberg.

Quelle: ZDF