Das Landgericht München hat OpenAI und seine KI ChatGPT wegen der Nutzung von Liedtexten verurteilt. Der US-Konzern verstößt mit seiner KI gegen das Urheberrecht.

Sie haben einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA rechtgegeben, die konkret wegen neun Liedern geklagt hatte, darunter bekannte Musiktitel wie „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet und auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder ausgegeben worden. Das Gericht wertete dies als Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.

Laut dem Gerichtsurteil darf OpenAI keine Texte speichern und auf seinen Modellen ausgeben. Zudem wurde das Unternehmen zu Schadenersatz verurteilt und muss Informationen über die Nutzung und die damit erzielten Erträge herausgeben. Dass die Künstliche Intelligenz mit den neun Liedern trainiert wurde, war in dem Prozess unstrittig. Was danach passierte, war allerdings eine zentrale Frage. Wurden die Daten derart memorisiert, also abgespeichert und damit vervielfältigt, oder führte das Training mit den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie abgespeichert zu haben.

Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das System die Texte, mit denen es trainiert worden war, wieder ausgab, als Beleg dafür, dass es die Texte memorisiert haben muss. Eine zufällige Ausgabe sei ausgeschlossen.

Es wird damit gerechnet, dass das Urteil angefochten wird.

Quelle: ZDF, dpa, Reuters

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Waldemar
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