Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU vor dem Landesverfassungsgericht ein Erfolg erzielen können. Das Gericht in Weimar hat per einstweiliger Anordnung entschieden, dass der von der AfD gestellte Alterspräsident Jürgen Treutler einen Fraktionsantrag zu einer Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen muss.
Treutler hatte auf der chaotischen Landtagssitzung am Donnerstag (26.09.) mehrfach die Abstimmung über einen entsprechenden Antrag von CDU und dem BSW verweigert, der darauf abzielt, dass bei der Wahl des Landtagspräsidenten schon vor dem ersten Wahlgang an alle Fraktionen einen Kandidaten aufstellen können und nicht nur die AfD als stärkste Fraktion. Treutler hatte die Ablehnung der Debatte damit begründet, dass der neue Landtag erst nach der Wahl des Landtagspräsidenten sich mit Anträgen zur Geschäftsordnung befassen könne. Dem widersprach nun der Verfassungsgerichtshof. Der Beschluss wurde einstimmig beschlossen.
Alterspräsidenten sollen in der Regel überparteilich wirken. Genau das tat Treutler aber nicht, so der Vorwurf der anderen Parteien im Thüringer Landtag. Zudem soll die AfD die Personalie bewusst gesetzt haben, um so einen Eklat zu provozieren.
Das Gericht stellte laut Mitteilung auch klar, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. „Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.“ Die Richter am Verfassungsgerichtshof erklärten: „Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht.“
Die CDU hatte das höchste Gericht des Freistaats Thüringen als letztes Mittel gerufen. Ihrem Antrag schlossen sich die anderen Parteien, außer der AfD, an. Hintergrund ist ein Tauziehen um das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Landtagspräsidenten. Die AfD besteht bisher auf der Besetzung des zweithöchsten Staatsamtes in dem Bundesland, weil sie erstmals in der Geschichte in einem Landtag die stärkste Fraktion stellt.
Quelle: ARD