Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass Fingerabdrücke auf Personalausweisen gespeichert werden dürfen, während gleichzeitig das Privatleben und die personenbezogenen Daten ausreichend geschützt werden.

Diese Entscheidung kam, nachdem ein Mann vor einem Gericht in Wiesbaden beanstandet hatte, dass ihm kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wurde. Das Gericht legte den Fall dem EuGH vor, um zu klären, ob die Speicherung von Fingerabdrücken gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstößt. Die Richter entschieden jedoch, dass die Speicherung gerechtfertigt sei, da sie dazu beitrage, gefälschte Ausweise und Identitätsdiebstahl zu bekämpfen, und es EU-Bürgern erleichtere, ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU auszuüben.

Seit mehr als zwei Jahren müssen in der Bundesrepublik Deutschland alle Bürger beim Beantragen eines neuen Personalausweises ihre Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abgeben, um eine EU-Verordnung umzusetzen. Diese Fingerabdrücke werden nur auf dem Ausweis selbst gespeichert und nicht in einer zentralen Datenbank. Allerdings stellten die Richter fest, dass die zugrunde liegende Verordnung auf einer falschen Rechtsgrundlage beruhte und daher das korrekte Gesetzgebungsverfahren nicht angewandt wurde. Obwohl die Verordnung für ungültig erklärt wurde, bleibt sie vorläufig wirksam, bis eine neue Verordnung erlassen wird.

Die Richter setzten eine Frist bis zum 31. Dezember 2026 für die Neuregelung. Der konkrete Fall muss nun vom Gericht in Wiesbaden entschieden werden.

Quelle: ARD