Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz hat in der Abstimmung unter den Mitgliedstaaten keinen Erfolg gehabt, wie von der belgischen Ratspräsidentschaft mitgeteilt wurde.

Der vorgeschlagene Kompromiss erhielt nicht die erforderliche Unterstützung. Es wird nun geprüft werden müssen, ob die von den Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament ausgeräumt werden können. Es ist daher unklar, ob das Vorhaben neu verhandelt werden muss, obwohl im Dezember bereits ein Kompromiss zwischen den Unterhändlern der beiden Institutionen erzielt worden war.

Kurzfristig wurde heute (28.02.) eine erneute Abstimmung zum Lieferkettengesetz anberaumt. Mehrere Regierungen lehnen das Vorhaben ab, während sich die Bundesregierung entschied, sich zu enthalten.

Die Entscheidung der Bundesregierung zur Enthaltung war seit Wochen absehbar. Justizminister Marco Buschmann und Finanzminister Christian Lindner (beide FDP) sind gegen das Vorhaben, was zu einer Enthaltung in Brüssel führte. Die SPD und die Grünen befürworten hingegen eine Zustimmung. Das EU-Lieferkettengesetz zielt darauf ab sicherzustellen, dass in der EU keine Produkte verkauft werden, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden oder die bei ihrer Produktion Umweltschäden verursachen.

Der vorgeschlagene Entwurf geht in einigen Punkten über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus, das bereits seit dem letzten Jahr in Kraft ist. Ursprünglich hatte sich die Bundesregierung für eine europäische Regelung eingesetzt. Zuletzt bezeichnete vor allem Buschmann das Gesetz jedoch in seiner bisherigen Form als „unzumutbar für kleine und mittelständische Unternehmen„.

Quelle: SPIEGEL