Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Nachwuchsorganisation der rechtsextremen AfD nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts weiterhin als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil wegen der Einstufung als Verdachtsfall zur „Gewissheit verdichtet“, teilte das Gericht heute (06.02.) mit. Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation abgelehnt. Der Verfassungsschutz hatte die Jugendorganisation der AfD im Jahr 2019 erst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im letzten Jahr erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Junge Alternative an einem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ fest ist.

Eine zentrale politische Vorstellung der Jungen Alternative sei der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand.“ Dies stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht. Zudem hat das Verwaltungsgericht eine massive ausländerfeindliche Agitation der Jugend Alternative festgestellt, die sich besonders gegen den Islam und gegen Muslime richtet. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt.

Zudem bezeichnet die Jugendorganisation der AfD Einwanderer als „Schmarotzer und kriminell“, erklärte das Gericht weiter. Weiter agierte die Organisation auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in Gleichsetzung der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR. Die Jugendorganisation verfüge außerdem auch über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, wie der Identitären Bewegung.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.

Quelle: ZDFheute