Aus Sorgen vor Demokratiefeinde über die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht stärker vor möglicher Einflussnahme zu schützen. Johannes Fechner, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, sagte in der „Welt am Sonntag“: „Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden.“ Nun fordert er, dass dies nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit möglich gemacht werden soll.

Stephan Thomae, der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, sagte, dass man den Parlamentarismus und die Verfassungsgerichtsbarkeit widerstandsfähiger gegen „Feinde der Demokratie“ machen soll. Dazu sollen die Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Zum Beispiel nannte er, dass „die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann.“ Diese Regeln könnten dann nur noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit geändert werden.

Thomae warnte, dass das Verfassungsgericht andernfalls mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit „als einer der wichtigsten Kontrolleure der Macht und Hüter der Verfassung lahmgelegt“ werden könne. So könnte theoretisch ein dritter Senat eingerichtet und die Geschäftsverteilung so geändert werden, „dass bestimmte Entscheidungen in diesem dritten Senat getroffen werden müssten“.

Für eine Grundgesetzänderung, wie sie die beiden Politiker im Sinn haben, ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Damit bräuchten SPD, FDP und Grüne auch noch die Zustimmung von CDU/CSU. Fechner nannte als Beispiel, was Polen erlebt habe, wie schnell da ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden kann, wenn einfache Mehrheiten die Arbeitsweise des Gerichts ändern könne.

Quelle: ZDFheute