Die EU-Staaten und das EU-Parlament haben sich für eine umfassende Reform der Asyl- und Migrationspolitik der Europäischen Union einigen können. Roberta Metsola, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, schrieb auf der Plattform X: „Die EU hat sich auf ein wegweisendes Abkommen verständigt, um Migration und Asyl zu regeln.

Spaniens Innenminister Fernando Grande-Marlaska Gómez erklärte stellvertretend für die EU-Staaten: „Die Bürger der EU verlangen von ihren Regierungen, mit der Herausforderung der Migration umzugehen, und der heutige Tag markiert einen großen Schritt in diese Richtung“. Derzeit hält Spanien den EU-Ratsvorsitz. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zieht man nach einem jahrelangen Streit die Lehren aus dem Jahr 2015 und 2016, als mehr als eine Million Flüchtlinge allein nach Deutschland kamen.

Die Reform sieht im Wesentlichen schärfere Asylregeln, Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie einen obligatorischen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedsländern vor, um vor allem damit Hauptankunftsländer wie Italien und Griechenland zu entlasten. Ein zentrales Element ist, dass ankommende Asylbewerber mit einer geringeren Bleibechance schneller von der EU-Außengrenze abgeschoben werden sollen. Dahinter stehen entsprechende Grenzverfahren. Haben Menschen eine Staatsangehörigkeit, wo die Anerkennungsquote für Asyl unter 20 Prozent liegt, sollen sie an der Grenze festgehalten werden. Ihr Anspruch auf Asyl soll dann vor Ort und innerhalb von 12 Wochen geprüft werden. Wer keine Aussicht auf Asyl hat, soll sofort abgeschoben werden.

Die Krisenverordnung regelt, wie EU-Staaten bei einem besonderen starken Anstieg der Migration verfahren. Ankommende dürfen dann zum Beispiel länger unter haftähnlichen Bedingungen an der Grenze festgehalten werden. Deutschland hatte dies wegen humanitärer Bedenken lange abgelehnt. Die überlasteten Staaten an der Außengrenze sollen mit einem sogenannten Solidaritätsmechanismus, mit Aufnahmeprogrammen oder Ausgleichszahlungen geholfen werden. An dem Grundsatz, dass der EU-Staat für einen Asylbewerber zuständig ist, in dem dieser angekommen ist (Dublin-Regeln), ändert die Reform nichts.

Quelle: Tagesschau