In Bayerns staatlichen Behörden dürfen weiterhin Kreuze hängen bleiben, wie das Bundesverwaltungsgericht dies heute (19.12.) entschieden hat. Seit 2018 schreibt eine Vorschrift vor, dass in allen staatlichen Gebäuden in Bayern ein Kreuz angebracht werden muss. Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) wurde durch Klagen des Bundes für Geistesfreiheit angefochten. Dieser Verein wollte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der Kreuze erreichen.

Das Gericht entschied jedoch, dass die Kreuze nicht das Recht anderer Glaubensrichtungen auf Religionsfreiheit verletzen und auch nicht gegen das grundgesetzliche Verbot der Diskriminierung aufgrund des Glaubens verstoßen. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates sah, stuften sie die Kreuze als passive Symbole ohne missionierende Wirkung ein.

Die damalige bayrische Regierung hatte den Kreuzerlass im April 2018 eingeführt, was auf heftige Kritik stieß, auch von den Kirchen, die ihm vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen. Trotzdem trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft und besagt, dass in jedem Dienstgebäude Bayerns gut sichtbar ein Kreuz im Eingangsbereich angebracht werden soll, um Bayerns geschichtliche und kulturelle Prägung zu repräsentieren.

Quelle: n-tv